AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEC Party-Event-Catering
Ersterscheinung: Oktober 1998
Aktualisierungen: Januar 2009, November 2017, Januar 2022, Mai 2025, März 2026, September 2026
1. Unternehmensinformation
Vertragspartner für sämtliche auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge ist Christian Betz, handelnd unter PEC Party-Event-Catering, Netzerstraße 19, 80992 München.
PEC Party-Event-Catering unterhält verschiedene organisatorische Abteilungen und Geschäftsbereiche, beispielsweise PEC München-Fingerfood. Die einzelnen Abteilungen und Geschäftsbereiche können unter eigenen Bezeichnungen und mit eigenen Firmenlogos auftreten. Bei diesen Abteilungen und Geschäftsbereichen handelt es sich nicht um rechtlich selbstständige Unternehmen.
Für sämtliche Abteilungen und Geschäftsbereiche gelten daher einheitlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von PEC Party-Event-Catering, insbesondere für Catering- und Veranstaltungsleistungen, die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Meeting-, Frühstücks-, Fingerfood- und Buffetbestellungen, die Bereitstellung von Service-, Küchen-, Logistik- und Veranstaltungspersonal, die Lieferung, Vermietung oder Überlassung von Non-Food-Artikeln, Transport-, Aufbau-, Abbau- und Logistikleistungen sowie regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Rahmen gesonderter Abonnementverträge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in den einzelnen Regelungen keine ausdrückliche Unterscheidung erfolgt.
3. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im Angebot, in der Preisliste, im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung eindeutig gekennzeichnet ist.
Zusätzlich können insbesondere Liefer-, Logistik-, Aufbau-, Abbau-, Miet-, Personal-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten anfallen. Diese werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
Preisangaben in Werbemitteln, Preislisten, Produktdarstellungen und im Online-Shop stellen grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Offensichtliche Schreib-, Druck-, Rechen- und Übertragungsfehler begründen keinen Anspruch auf Abschluss oder Durchführung eines Vertrags zu einem erkennbar fehlerhaften Preis.
Nach Vertragsschluss sind Preisänderungen nur zulässig, soweit der Kunde nachträglich Änderungen oder Erweiterungen des bestätigten Leistungsumfangs verlangt oder die Parteien eine entsprechende Änderung ausdrücklich vereinbaren.
4. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen PEC Party-Event-Catering und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder auf sonstigem Wege zustande kommt.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können über die Internetseite von PEC Party-Event-Catering abgerufen und auf Wunsch per E-Mail oder postalisch übermittelt werden.
5. Werbung und Produktdarstellungen
Produktbeschreibungen, Abbildungen, Speisekarten, Sortimentsübersichten, Preislisten, Werbemittel und sonstige Veröffentlichungen dienen der allgemeinen Information und stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Abbildungen können beispielhafte Servier-, Dekorations- oder Präsentationsvorschläge enthalten. Dekorationsgegenstände und Serviermaterialien gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Größe, Gewicht, Zusammenstellung, Dekoration oder Präsentation aufgrund handwerklicher Herstellung, saisonaler Rohstoffe und natürlicher Produkteigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
6. Angebot und Vertragsschluss
6.1 Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben. Ein individuelles Angebot ist nur innerhalb der darin angegebenen Bindungsfrist verbindlich.
6.2 Mit Betätigung der Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zugeht oder PEC Party-Event-Catering mit der Ausführung der Bestellung beginnt und dies dem Kunden erkennbar mitgeteilt wird.
6.3 Der Kunde hat die angegebenen Mindestproduktions-, Bestell- und Beschaffungszeiten zu beachten. Wird eine Bestellung so kurzfristig aufgegeben, dass diese Zeiten unterschritten werden, besteht kein Anspruch auf Annahme oder Durchführung der Bestellung.
6.4 Bei den angebotenen Speisen handelt es sich überwiegend um frische, gekühlte, leicht verderbliche und teilweise auftragsbezogen hergestellte Produkte. Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Speisen, Zutaten oder Produktzusammenstellungen entsteht erst mit deren ausdrücklicher Bestätigung.
7. Auftragsannahme
Bestellungen und Aufträge können persönlich, telefonisch, über den Online-Shop oder per E-Mail entgegengenommen werden.
PEC Party-Event-Catering ist berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
Aufträge werden grundsätzlich in Textform bestätigt.
Mündliche Absprachen und nachträgliche Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
8. Auftragsbestätigung und Vertragsinhalt
8.1 Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist die Auftragsbestätigung einschließlich ihrer Anlagen maßgeblich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Kontaktdaten, Rechnungs- und Lieferanschrift, Liefer- oder Veranstaltungsort, Lieferdatum und Lieferzeit, Veranstaltungsbeginn und -dauer, Gästezahl, Produkt- und Leistungsbeschreibung, Mengen, Ernährungsformen und Allergenanforderungen, Personalbedarf sowie Zahlungsart.
Fehler oder Abweichungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
8.2 Angebote, Kalkulationen, Konzepte und Menüvorschläge dürfen ausschließlich zur Prüfung und Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
Eine Weitergabe an Wettbewerber oder eine Nutzung zur Nachahmung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit die betreffenden Inhalte urheberrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder auf sonstige Weise geschützt sind.
8.3 Die angegebene Gästezahl bildet die Grundlage für Preiskalkulation, Warenbeschaffung, Mengen- und Portionsplanung, Produktion, Personalplanung sowie Transport- und Logistikplanung.
Der Kunde ist verpflichtet, die verbindliche finale Gästezahl spätestens 120 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung.
Erfolgt keine Mitteilung, gilt die zuletzt bestätigte Gästezahl.
8.4 Eine fristgerecht mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl um höchstens 10 Prozent wird bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Unverändert bestehen bleiben insbesondere Grund- und Auftragspauschalen, Mindestbestellwerte, Mindestproduktions- und Mindestabnahmemengen, Liefer- und Logistikkosten, Aufbau- und Abbaukosten, Miet- und Bereitstellungskosten sowie bereits verbindlich disponierte Personalkosten.
8.5 Eine Erhöhung der Gästezahl wird nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Dies gilt auch bei einer Erhöhung um höchstens 10 Prozent.
Die Annahme steht unter dem Vorbehalt der Waren-, Produktions-, Transport- und Personalverfügbarkeit. Ein Anspruch auf Bereitstellung zusätzlicher Mengen oder zusätzlichen Personals besteht ohne entsprechende Bestätigung nicht.
8.6 Änderungen um mehr als 10 Prozent bedürfen einer erneuten Prüfung und ausdrücklichen Bestätigung.
PEC Party-Event-Catering ist berechtigt, die Kalkulation entsprechend dem geänderten Leistungsumfang anzupassen und ein neues oder ergänzendes Angebot zu erstellen.
8.7 Nach Ablauf der Frist von 120 Stunden bleibt die zuletzt bestätigte Gästezahl grundsätzlich verbindlich.
Eine danach mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl um bis zu 10 Prozent begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Verringerung der Liefermenge oder Vergütung.
Für weitergehende Reduzierungen gelten ergänzend die Regelungen über Teilstornierungen gemäß Ziffer 21.
9. Informationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung und Vertragsdurchführung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen seiner Daten, insbesondere Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Lieferort oder Rechnungsdaten, sind unverzüglich mitzuteilen.
Unternehmer haben auf Anforderung ihre vollständigen Unternehmensdaten und, soweit für die gewählte Zahlungsart erforderlich, ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist.
Zusätzliche Kosten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen und von diesem zu vertreten sind, können in Rechnung gestellt werden.
10. Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Übergabe auf erkennbare Abweichungen und Mängel zu prüfen, soweit ihm dies zumutbar ist.
Offensichtliche Mängel sollen unverzüglich mitgeteilt werden, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Eine verspätete Mitteilung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Eine Rücknahme ordnungsgemäß hergestellter und vertragsgemäß gelieferter Speisen ist aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Mangelanspruch oder sonstiger gesetzlicher Rückabwicklungsanspruch besteht.
Für Qualitätsbeeinträchtigungen, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, unterbrochene Kühlketten oder verspäteten Verzehr entstehen und nicht von PEC Party-Event-Catering zu vertreten sind, wird nicht gehaftet.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
Bei einem berechtigten Mangel ist PEC Party-Event-Catering, soweit gesetzlich vorgesehen und nach Art der Leistung möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
Ein Mangel eines abgrenzbaren Teils einer Lieferung oder Leistung berechtigt nicht ohne Weiteres zur Zurückweisung der gesamten Lieferung oder Leistung, sofern der mangelfreie Teil vertragsgemäß genutzt werden kann und dies dem Kunden zumutbar ist.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet wurden.
12. Widerrufsrecht und Ausschluss des Widerrufsrechts
12.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
12.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Hierzu gehören insbesondere frisch zubereitete, gekühlte und leicht verderbliche Speisen.
12.3 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie weiteren einschlägigen Dienstleistungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Dies betrifft insbesondere termingebundene Catering-, Buffet-, Fingerfood-, Frühstücks-, Meeting- und Veranstaltungsbestellungen.
Die gesetzlichen Ausnahmen ergeben sich insbesondere aus § 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 9 BGB.
Im Übrigen gelten die im Online-Shop bereitgestellte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Vorschriften.
13. Hygiene, Allergene und Behandlung der Speisen
PEC Party-Event-Catering beachtet die geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen.
Informationen über kennzeichnungspflichtige Allergene werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, besondere Anforderungen – insbesondere Allergien, Unverträglichkeiten sowie vegetarische, vegane, glutenfreie oder sonstige Ernährungsanforderungen – rechtzeitig und möglichst bereits bei der Bestellung in Textform mitzuteilen.
Eine besondere Beschaffenheit, insbesondere eine für Personen mit Zöliakie geeignete Zubereitung oder der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und bestätigt wurde.
Der Kunde hat nach der Übergabe die mitgeteilten Lagerungs-, Kühlungs-, Erwärmungs- und Verbrauchshinweise einzuhalten.
14. Haftung
PEC Party-Event-Catering haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von PEC Party-Event-Catering liegenden Ereignissen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine Schadensersatzhaftung besteht insoweit nur, soweit PEC Party-Event-Catering die jeweilige Pflichtverletzung zu vertreten hat.
15. Zahlungsvereinbarung
15.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Online-Shop oder einer individuellen Vereinbarung.
Rechnungen können elektronisch per E-Mail übermittelt werden.
Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten.
15.2 Verbrauchern können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
Barzahlung,
PayPal,
Vorkasseüberweisung,
Kreditkarte,
girocard.
Die Darstellung oder Vorauswahl einer Zahlungsart begründet keinen Anspruch auf deren tatsächliche Bereitstellung im konkreten Einzelfall.
15.3 Unternehmern kann zusätzlich die Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingeräumt werden.
Voraussetzung sind vollständige Unternehmensdaten, die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die ausdrückliche Bestätigung durch PEC Party-Event-Catering.
Ein Anspruch auf Lieferung gegen Rechnung besteht nicht.
15.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
16. Verpackungs-, Liefer- und Logistikkosten
Die Kosten einer üblichen Transport- oder Produktverpackung sind im vereinbarten Preis enthalten, soweit nichts anderes ausgewiesen ist.
Liefer-, Versand- und Logistikkosten trägt der Kunde, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
Ihre Höhe kann insbesondere abhängen von:
Lieferort und Entfernung,
Lieferzeit und Zeitfenster,
Umfang, Gewicht und Volumen der Bestellung,
erforderlicher Kühlung oder Warmhaltung,
Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge und Mitarbeiter,
Zufahrts-, Park- und Zugangsmöglichkeiten,
Aufbau- und Transportwegen am Veranstaltungsort.
Soweit im Online-Shop zunächst pauschale Liefer- oder Logistikkosten dargestellt werden und der konkrete Auftrag aufgrund besonderer, vom Kunden mitgeteilter oder gewünschter Umstände einen höheren logistischen Aufwand erfordert, wird der Kunde hierüber vor Vertragsschluss informiert.
Nach Vertragsschluss können zusätzliche Liefer- oder Logistikkosten nur berechnet werden, soweit der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs verlangt oder eine entsprechende zusätzliche Leistung ausdrücklich vereinbart wird.
17. Lieferung und Leistungserbringung
17.1 Die Lieferung erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin oder innerhalb des vereinbarten Zeitfensters.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung am vereinbarten Ort und Zeitpunkt entgegengenommen werden kann.
Vom Kunden verursachte und von diesem zu vertretende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder erfolglose Zustellversuche können gesondert berechnet werden.
17.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der vereinbarte Verwendungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17.3 Nach Ablauf der 120-Stunden-Frist ist PEC Party-Event-Catering berechtigt, Beschaffung, Produktion sowie Personal- und Logistikplanung auf Grundlage der zuletzt bestätigten Gästezahl fortzuführen.
17.4 Wird ein bestätigtes Produkt nach Vertragsschluss aus Gründen nicht verfügbar, die PEC Party-Event-Catering trotz zumutbarer Beschaffungsbemühungen nicht vermeiden kann, kann ein gleichwertiges Ersatzprodukt eingesetzt werden, sofern
Qualität und Wert vergleichbar sind,
der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird,
vereinbarte Ernährungs-, Allergen- und Unverträglichkeitsanforderungen eingehalten werden und
die Abweichung für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
Der Kunde wird über eine wesentliche Änderung nach Möglichkeit vor der Lieferung informiert.
Durch den Einsatz eines gleichwertigen Ersatzprodukts darf sich der vereinbarte Preis nicht erhöhen.
Ist lediglich ein geringerwertiges Ersatzprodukt verfügbar und wird dieses vom Kunden akzeptiert, wird der Preis entsprechend reduziert.
Ist ein zumutbarer und gleichwertiger Ersatz nicht möglich, gelten die gesetzlichen Rechte.
17.5 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware über.
18. Personal
18.1 Gebuchtes Personal wird entsprechend den bestätigten Anforderungen, Aufgaben und Einsatzzeiten eingeplant und eingewiesen.
Art, Anzahl, Funktion, Einsatzbeginn und Mindestdauer ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
18.2 Die Mindestbuchungsdauer beträgt grundsätzlich vier Dienstleistungsstunden pro eingesetzter Person.
Eine Dienstleistungsstunde entspricht 60 Minuten.
Auch bei einem vom Kunden gewünschten oder verursachten kürzeren Einsatz kann die bestätigte Mindestbuchungsdauer berechnet werden.
18.3 Sollen während des Einsatzes wesentlich von der Auftragsbestätigung abweichende Aufgaben übernommen werden, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich.
Erfordern die zusätzlichen Aufgaben eine wesentlich höhere Qualifikation, Verantwortung oder Belastung, kann hierfür ein Zuschlag von bis zu 50 Prozent auf den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz vereinbart werden.
Ein solcher Zuschlag wird nur berechnet, wenn der Kunde vor Übernahme der zusätzlichen Aufgaben über dessen Höhe informiert wurde und der zusätzlichen Leistung einschließlich des Zuschlags zugestimmt hat.
18.4 Änderungen des Personalbedarfs sind spätestens 120 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen und werden erst durch ausdrückliche Bestätigung verbindlich.
Bereits verbindlich disponiertes Personal bleibt nach Ablauf der Frist im bestätigten Umfang zu vergüten, soweit die entsprechenden Kosten nicht mehr vermieden werden können.
18.5 Fällt eine eingeplante Person unvorhersehbar aus, wird PEC Party-Event-Catering im Rahmen des Zumutbaren versuchen, geeignetes Ersatzpersonal bereitzustellen.
18.6 Private Kontaktdaten des eingesetzten Personals dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person verwendet oder weitergegeben werden.
18.7 Das Personal wird mit geeigneter Standardbekleidung eingesetzt.
Besondere Bekleidungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich berechnet werden.
19. Eigentumsvorbehalt und Mietgegenstände
Gelieferte und zum Verkauf bestimmte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PEC Party-Event-Catering, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Art und Verwendung der Ware möglich ist.
Sämtliche vermieteten, verliehenen oder nur vorübergehend überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum von PEC Party-Event-Catering oder des jeweiligen Vermieters.
Der Kunde ist verpflichtet, Miet- und Leihgegenstände sorgfältig zu behandeln und zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.
Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verlust oder einer von ihm zu vertretenden Beschädigung können die erforderlichen und angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.
Normale vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.
20. Bild-, Ton- und sonstige Aufzeichnungen
Kommerzielle Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen, auf denen Mitarbeiter, Arbeitsabläufe oder interne Betriebsabläufe von PEC Party-Event-Catering erkennbar sind, bedürfen vor ihrer Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung der vorherigen Zustimmung, soweit entsprechende Rechte von PEC Party-Event-Catering oder betroffenen Personen berührt werden.
Private Aufzeichnungen des Kunden und seiner Gäste bleiben zulässig, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden.
Erforderliche Anmeldungen oder Vergütungen gegenüber der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften trägt grundsätzlich der Kunde als Veranstalter, soweit diese aufgrund der von ihm veranstalteten Nutzung anfallen.
21. Stornierung und Teilstornierung
21.1 Stornierungen und Teilstornierungen sind in Textform mitzuteilen.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung bei PEC Party-Event-Catering.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
21.2 Bei einer Stornierung bis spätestens 120 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird grundsätzlich keine prozentuale Stornierungspauschale erhoben.
Der Kunde hat jedoch die bis zum Zugang der Stornierung bereits entstandenen, nicht mehr vermeidbaren und nicht anderweitig verwertbaren Aufwendungen zu ersetzen, soweit diese infolge des Auftrags tatsächlich entstanden sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
bereits beschaffte Frisch- und Sonderwaren,
kundenspezifisch hergestellte Produkte,
nicht mehr stornierbare Vorlieferantenbestellungen,
nicht mehr stornierbare Miet- und Logistikkosten sowie
berechtigte Stornierungsforderungen beauftragter Drittunternehmen.
21.3 Bei einer Stornierung weniger als 120 Stunden, jedoch mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, kann PEC Party-Event-Catering als pauschalierten Schadensersatz 80 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
21.4 Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kann PEC Party-Event-Catering die vereinbarte Vergütung verlangen, soweit die hierfür vorgesehenen Leistungen, Waren, Personal- und Logistikkapazitäten nicht mehr anderweitig eingesetzt oder Kosten nicht mehr vermieden werden können.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der bereits disponierten Leistung werden angerechnet.
Der Kunde kann insbesondere nachweisen, dass höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwendungsmöglichkeiten bestanden haben.
Der Anspruch ist auf höchstens 100 Prozent der vereinbarten Vergütung begrenzt.
21.5 PEC Party-Event-Catering bleibt bei einer Stornierung gemäß Ziffer 21.3 der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist als die dort vorgesehene Pauschale.
Nachweislich entstandene Stornierungskosten beauftragter Drittunternehmen können zusätzlich verlangt werden, soweit sie nicht bereits in einer Stornierungspauschale oder einem sonstigen Anspruch berücksichtigt wurden.
Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.
21.6 Eine fristgerecht mitgeteilte Reduzierung der Gästezahl um höchstens 10 Prozent wird nach Maßgabe der Ziffer 8 berücksichtigt.
Eine Reduzierung um mehr als 10 Prozent gilt hinsichtlich des darüber hinausgehenden Leistungsumfangs als Teilstornierung.
Für diesen Teil gelten die vorstehenden Stornierungsregelungen entsprechend.
21.7 Wird bereits verbindlich gebuchtes Personal kurzfristig storniert, können Kosten für mindestens vier Dienstleistungsstunden je gebuchter Person berechnet werden, soweit diese Kosten PEC Party-Event-Catering tatsächlich entstehen und nicht mehr vermieden werden können.
Eine doppelte Berechnung derselben Personal- oder Stornierungskosten erfolgt nicht.
21.8 Bei größeren Cateringaufträgen, Veranstaltungen, langfristigen Personalbuchungen oder Aufträgen mit umfangreichen Vorleistungen können abweichende Stornierungsfristen und Stornierungsregelungen individuell vereinbart werden.
Solche Sonderregelungen müssen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich aufgeführt sein.
22. Vertragsänderungen und salvatorische Regelung
Individuelle Vereinbarungen zwischen PEC Party-Event-Catering und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
23. Geschäftsbedingungen des Kunden
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PEC Party-Event-Catering ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung oder Leistung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von PEC Party-Event-Catering in München.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.